Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
Seit dem 20.März 2012 ist auch im Bundesland Niedersachsen die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnhäuser und Wohnungen eingeführt worden. Diese Regelung die sich bisher auf Neubauten bezog, wurde ab dem 1. November 2012 mit einer Übergangsfrist zum 31.Dezember 2015 auf Bestandsbauten übertragen. Folglich sind Hausbesitzer und Vermieter dazu verpflichtet, bis zum Ablauf dieser Frist entsprechende Immobilien mit Meldern nach DIN 14676 nachzurüsten.
Um unseren Kunden eine fachliche und hochwertige Beratung zu gewährleisten, haben wir uns zur Q-geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 ausbilden lassen.
Unsere verschiedenen Produkte aus dem Bereich Rauchwarnmelder stehen für Qualität und Zuverlässigkeit und sicher finden wir auch für Ihre Immobilie den am besten geeigneten Melder.
Als Standardmelder verbauen wir Hekatron Genius. Informieren Sie sich hier:
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